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Bus – Kl. D
Klasse D
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Mindestalter: 24 Jahre; 21 Jahre bei Grundqualifikation i.S. §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG oder Berufsaubildung
Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B
Beinhaltet Klasse: D1
Klasse DE
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse D und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Mindestalter: 24 Jahre; 21 Jahre bei Grundqualifikation i.S. §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG oder Berufsaubildung
Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B
Beinhaltet Klasse: D1E, BE
Sie interessieren sich neben der Führerscheinausbildung der Klassen Bus oder LKW zusätzlich auch für die Teilnahme an der beschleunigten Grundqulifikation und/oder den Weiterbildungsmodulen? Weitere Infos dazu finden Sie hier auf unserer Homepage.